Jeder von uns sollte wie hier im Beispiel eine Rettungskarte im Fahrzeug haben. Kostenlos könnt ihr für euer Fahrzeug die richtige Karte im Link vom ADAC
Herunterladen und ausdrucken. Am besten steckt ihr eure Karte unter der Fahrer- Sonnenblende. Diese Rettungskarte kann im Ernstfall Leben retten!
für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Rauchmelderpflicht Bayern im Detail
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
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