Archiv der Kategorie: Bürgerservice

Informationen zur Rettungskarte

Rettungskarte – Darum kann sie Leben retten

Jahr für Jahr verlieren Menschen bei schweren Verkehrsunfällen ihr Leben. Je schneller die Rettungskräfte verunglückte Personen bergen können, desto höher sind deren Überlebenschancen. Erste-Hilfe-Maßnahmen und eine Versorgung im Krankenhaus sind somit früher möglich. Eine Rettungskarte ist zwar keine Pflicht. Sie kann jedoch maßgeblich dazu beitragen, die Insassen nach einem Unfall schneller aus ihrem Fahrzeug zu befreien.

Was ist eine Rettungskarte?

Eine Rettungskarte, auch Rettungsdatenblatt genannt, enthält wichtige technische Daten zum Fahrzeug. Die Informationen helfen den Rettungskräften, verunglückte Personen aus ihrem Unfallfahrzeug zu bergen.

Woher kommt die Rettungskarte?

Die Rettungskarte gibt es bereits seit 2009. Der Grund für die Einführung war die Tatsache, dass es immer mehr verschiedene Fahrzeugmodelle auf dem Markt gibt, die sich in ihrer Bauweise deutlich unterscheiden. An der Entwicklung der Rettungskarte waren der Verband der Automobilindustrie (VDA), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und die ADAC Unfallforschung beteiligt.

Warum ist die Rettungskarte so wichtig?

In puncto Sicherheit hat sich auf dem Automarkt viel getan. Viele Autohersteller verbauen standardmäßig verstärkende Elemente in der Fahrzeugkarosserie. Komplexe Sicherheitstechnik hilft, den Lebensraum bei einem Unfall im Cockpit zu erhalten. Dennoch kommt es immer wieder zu schweren Unfällen auf den Straßen. Die Rettungskarte ist vor allem bei schweren Unfällen ein unverzichtbarer Helfer. Sie informiert die Einsatzkräfte unter anderem darüber:

  • wo sich Gurtstraffer, Gasgenerator, Autobatterie, Kraftstofftank etc. befinden
  • wo die Airbags verbaut sind
  • wo sie Schere und Spreizer ansetzen können

Somit stellen die Rettungskräfte sicher, dass sie die Personen, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dem Fahrzeug befreien können, gefahrlos bergen können. Anderenfalls könnten die Insassen beim Zerlegen der Karosserie durch Stromschläge oder auslösende Airbags verletzt werden.

Das Mitführen einer Rettungskarte ist auch bei Autos mit neuartigen Gas- oder Elektro-Antrieben sehr wichtig. Denn häufig sind die Einsatzkräfte mit den alternativen Antrieben noch nicht vertraut. Außerdem ist es kaum möglich, die Konstruktion aller auf dem Markt erhältlichen Automodelle zu kennen.

Welche Formate gibt es?

Die Größe von Rettungskarten kann variieren. Es gibt sie in Form von DIN-A4-Blättern oder einer kleinen Karte. Zur Sicherheit sollte eine Rettungskarte immer in Farbe ausgedruckt werden, damit die Rettungskräfte die Problembereiche sofort erkennen können. Inzwischen kann jeder Fahrer die Rettungskarte kostenlos auf den Webseiten der Hersteller herunterladen. Linklisten stellen unter anderem TÜV Süd, DEKRA und der ADAC zur Verfügung.

Statt der klassischen Rettungskarte bieten einige Hersteller einen QR-Code (auf der Rückseite des Aufklebers „Rettungskarte im Fahrzeug“) an, den die Rettungskräfte scannen können. Dadurch werden die lebensrettenden Informationen direkt auf ein Smartphone der Hilfskräfte gesendet. Allerdings sind für die Nutzung mindestens ein Smartphone und eine Internetverbindung notwendig. Beides ist womöglich nicht immer verfügbar. Darüber hinaus garantiert die Rettungskarte in ausgedruckter Form durch die Piktogramme, dass die Rettungskräfte auch im Ausland ohne Sprachkenntnisse des Heimatlandes auf die Fahrzeugdaten zugreifen können.

Wo findet man die Rettungskarte?

Die Rettungskarte sollte so platziert werden, dass die Rettungskräfte schnell darauf zugreifen können. Die Seitenablage oder das Handschuhfach sind ungeeignet. Letzteres lässt sich durch den Unfall möglicherweise nicht mehr öffnen. Der beste Ort für die Rettungskarte ist hinter der Sonnenblende auf der Fahrerseite (internationaler Standard).

Zusätzlich sollten Autofahrer den erwähnten Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ von innen gut sichtbar an die Windschutzscheibe anbringen. Durch diesen wissen die Rettungskräfte, dass sich eine Rettungskarte im Pkw befindet. Der Aufkleber ist online oder in den Geschäftsstellen der genannten Prüfstellen erhältlich.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/rettungskarte/.

Dieser Artikel ist ein Gastartikel des VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH (www.bussgeldkatalog.org)

Probealarm der Feuerwehr-Sirenenanlagen am Samstag, 12. Dezember 2020

Feuerwehrsirene E57
Feuerwehrsirene E57

Mit einem Sirenenprobealarm am Samstag, 12. Dezember 2020, im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 14:30 Uhr werden die Sirenenanlagen der Feuerwehren im Landkreis Würzburg einer Funktionsprobe unterzogen.

Bei der Signaltonausgabe der Feuerwehrsirenenanlagen handelt es sich um einen einminütigen Dauerton, der zweimal unterbrochen wird. Der Probealarm wirkt sich auf die aktiven Sirenenanlagen der Feuerwehren im Landkreisgebiet aus. Die Auslösung der Sirenenanlagen wird mit zeitlichem Versatz erfolgen, damit die Blockierung des Alarmierungs-Funkkanals nicht über Gebühr beansprucht wird. Der für Ihre Gemeinde maßgebliche Auslösezeitpunkt kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Dabei erstreckt sich der Wirkungskreis der Probeauslösung auch auf die Ortsteile des jeweiligen Gemeindegebiets.

Bereich der Kreisbrandinspektion 2

Auslösezeitpunkt zwischen 10:00 Uhr und 10:30 Uhr

Umfasste Gemeinden: Stadt Eibelstadt, Markt Frickenhausen am Main, Gemeinde Geroldshausen, Markt Giebelstadt, Gemeinde Kirchheim, Stadt Ochsenfurt, Markt Reichenberg, Markt Sommerhausen, Markt Winterhausen

Die Meldung beruht auf einer Information des Landratsamtes Würzburg vom 17.11.2020

Rauchmelderpflicht Bayern

Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick

  • seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Rauchmelderpflicht Bayern im Detail

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.

Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.