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1. Laternenumzug Moos

Am 12.11.2021 fand zum ersten Mal unser Laternenumzug statt.

Um 17 Uhr trafen wir uns am FW-Gerätehaus und dann begann der Laternenumzug auch schon. Begleitet wurden wir von Kathrin Grüner mit Ihrem Pony „Strolch“ – hier nochmals vielen Dank dafür! Der ganze Umzug wurde auch durch musikalische Begleitung unterstüzt, indem immer mal wieder passende Lieder gemeinsam gesungen wurden.

Nach dem Umzug haben wir gemeinsam mit den Eltern und den Kindern den Abend bei Bratwurst, Waffeln und Kinderpunsch ausklingen lassen. Jedes Kind erhielt 1 Kinderpunsch umsonst.

Der Abend war ein voller Erfolg, mit so einem Ansturm haben wir selbst nicht gerechnet. Wenn es die Situation nächstes Jahr zulässt, möchten wir das ganze wiederholen.

Die Veranstaltung fand unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Corona-Regelungen statt!

Rauchmelderpflicht Bayern

Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick

  • seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Rauchmelderpflicht Bayern im Detail

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.

Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.