Übung Eisenbahn Geroldshausen

Am Samstag, den 27.03. nutzten wir die Möglichkeit einer etwas ungewohnten Übung an der ehemaligen Gaststätte Eisenbahn in Geroldshausen, bevor diese abgerissen wird.

Hierbei konnten an mehreren Stationen in Kleingruppen verschiedene Übungsbestandteile üben wie die Rettung einer Person klassisch über die Steckleiter, aber auch in der Schaufeltrage über einen Leiterhebel oder eine Leiterrutsche.

Außerdem konnte das Aufbrechen von Türen und Fenstern mittels der bei uns auf dem Fahrzeug vorhandenen einfachen Werkzeuge an den verschiedenen Abbruchgebäuden geübt werden.

Vielen Dank an alle Teilnehmer der Übung sowie an Klaus Nees für die super Bilder!

Probealarm der Feuerwehr-Sirenenanlagen am Samstag, 12. Dezember 2020

Feuerwehrsirene E57
Feuerwehrsirene E57

Mit einem Sirenenprobealarm am Samstag, 12. Dezember 2020, im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 14:30 Uhr werden die Sirenenanlagen der Feuerwehren im Landkreis Würzburg einer Funktionsprobe unterzogen.

Bei der Signaltonausgabe der Feuerwehrsirenenanlagen handelt es sich um einen einminütigen Dauerton, der zweimal unterbrochen wird. Der Probealarm wirkt sich auf die aktiven Sirenenanlagen der Feuerwehren im Landkreisgebiet aus. Die Auslösung der Sirenenanlagen wird mit zeitlichem Versatz erfolgen, damit die Blockierung des Alarmierungs-Funkkanals nicht über Gebühr beansprucht wird. Der für Ihre Gemeinde maßgebliche Auslösezeitpunkt kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Dabei erstreckt sich der Wirkungskreis der Probeauslösung auch auf die Ortsteile des jeweiligen Gemeindegebiets.

Bereich der Kreisbrandinspektion 2

Auslösezeitpunkt zwischen 10:00 Uhr und 10:30 Uhr

Umfasste Gemeinden: Stadt Eibelstadt, Markt Frickenhausen am Main, Gemeinde Geroldshausen, Markt Giebelstadt, Gemeinde Kirchheim, Stadt Ochsenfurt, Markt Reichenberg, Markt Sommerhausen, Markt Winterhausen

Die Meldung beruht auf einer Information des Landratsamtes Würzburg vom 17.11.2020

Aktueller Stand Feuerwehrgerätehaus

n den letzten Wochen haben wir und die beteiligten Fachfirmen weiter an unserem neuen Feuerwehrhaus (unter einigen Einschränkungen augrund der aktuellen Lage) arbeiten können.

So konnten in Eigenleistung durch unser Helferteam die Trockenbau- und Malerarbeiten abgeschlossen werden und die Fensterbänke innen gesetzt werden. Auch die selbst geleisteten Elektroarbeiten sind bis auf ein paar Kleinigkeiten abgeschlossen!

Somit nähern sich die Arbeiten in Gebäude so langsam ihrem Ende, es müssen noch durch Firmen die Sanitäranlagen und Türen eingebaut, sowie die Fliesenarbeiten abgeschlossen werden.

Im Juni können wir dann die Außenanlagen in Angriff nehmen und hoffentlich anschließend einziehen.

Die Helferstunden belaufen sich mittlerweile auf über 1.200 Stunden, worauf wir mächtig stolz sind!
Vielen Dank an alle Unterstützer!

Rauchmelderpflicht Bayern

Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick

  • seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Rauchmelderpflicht Bayern im Detail

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.

Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.